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Die Annaberger Krankheit
Zu einem scheinbar unerklärbaren Phänomen zwischen 1712 und 1720
„Verrückte hat es in Annaberg schon immer gegeben”, meinte ein seriöser Herr, den ich auf jene Erscheinung hin ansprach, die sich zu Beginn des 18. Jahrhunderts in unserem Erzgebirge – insbesondere aber in Annaberg – zugetragen hat und die in die internationalen Archive für Psychiatrie als „Die Annaberger Krankheit” einging.
Etliche Jahrzehnte vor diesem markanten Ereignis berichtet Pfarrer Christian Lehmann aus Scheibenberg bereits in seinen „Erzgebirgsannalen” von „alberenen Menschen,
Geisteskranken und Verwirrten”, die er in Arnsfeld, Wiesenthal, Grummbach und immer wieder auch in Annaberg ausgemacht hatte und deren Leiden er beschrieb. Auch aus dem 16. Jahrhundert gibt es ein paar
Überlieferungen, die von Personen berichten, die sich abnormal verhalten haben sollen („Zeumer-Zeumerin”). Wenn es sich dann um Frauen handelte, war daraus nicht selten die Hexe – mit all ihren grausamen
Folgen – geworden.
Festzustellen bleibt, dass immer dann, wenn die Not unter der Bevölkerung zunahm, sich auch die Berichte über psychische Erkrankungen häuften. So hängt auch die
Konzentration jener Fälle von geistesgestörtem Verhalten in den Jahren zwischen 1712 und 1720 unmittelbar mit dem politischen und sozialen Umfeld jener Jahre zusammen. Es ist die Zeit der Regentschaft
Friedrich August I., „Der Starke”, der aber kaum einen Nerv für die untergebenen Schwachen hatte: Handel und Arbeit lagen danieder, es werden Verordnungen gegen Wucherei erlassen, die Visitation der
Kornlager nimmt zu, Schnapsbrennerei und Kornausfuhr werden verboten, Höchstpreise werden vom König festgelegt. Das Leben wird von täglichen Exekutionen begleitet. Steuern werden gewaltsam eingetrieben,
die allgemeine Kriminalität nimmt zu. Drückende Nahrungssorgen bis hin zur Hungersnot durchziehen das Land Sachsen, aber insbesondere die erzgebirgische Region. Zu allem Unglück kommt auch noch der
Schwarze Tod, die Pest, von Böhmen herüber. Das bedeutet, dass die Landesgrenze geschlossen und streng bewacht wird. In einem zeitgenössischen Bericht lesen wir, dass ein Fleischer aus Königswalde eine
Ladung fetter Schweine aus Böhmen über die Grenze führt, die sofort alle niedergeschossen und vergraben werden. Der Fleischer wird „streng bey Leib und Leben abgestrafet”.
Annaberg als Ballungsgebiet sozialer Missstände
Die Stadt Annaberg wird zum Ballungsgebiet all dieser sozialen und politischen Missstände. In ihr konzentrieren sich auch die Ängste vor Epidemien, Hungersnöten und
dem Tod. Das ist der Humus auf dem Teufelsspuk und Hexentreiben wuchern können, es ist jener fruchtbare Boden, der ein Versinken in mittelalterlichen Aberglauben zulässt und begünstigt. Davon war aber
nicht nur die unwissende Bevölkerung befallen, sonder auch die akademisch gebildeten Ärzte waren nicht frei von mitunter verhängnisvollem Irrglauben. Und die Glaubenshüter in Form von Priestern und
bigotten Laien sahen in dieser psychodramatischen Entwicklung ihrer Mitmenschen ein strafendes Zeichen Gottes.
Wenn man die gesamte Aufregung um die damalige Situation aus den Chronisten-Quellen jener Jahre rekonstruiert, so stellt sich die „Annaberger Krankheit“ verkürzt als
eine Traumatisierung großer Teile der erzgebirgischen Bevölkerung dar, von der die Gegend um Annaberg, und insbesondere die alte Bergstadt, betroffen war. Dies äußerte sich sowohl in Erscheinungen von
tiefer Depression bis hin zum Suizid auf der einen Seite, als auch in schizophrenen, aggressiven und nicht selten somnambulischen Verhaltensweisen, wie sie in nachfolgenden Jahrhunderten immer wieder
nachgewiesen werden können (siehe u.a. Hermann Lorenz, Schuffenhauer „Raitzenheiner Mannl“).
Die Hauptursache beider Verhaltensmuster, einschließlich ihrer Grauzonen, lag in der Unmenschlichkeit der Verhältnisse, die von zahlreichen Individuen nicht ertragen
werden konnten und sich über abnorme (aber in diesem Zusammenhang nicht unnormale) psychische Verhaltensstörungen abreagierten. Dass diese abnormen Verhaltensweisen eine enorme Bandbreite von Deutungen
im mittelalterlichen Satans- und Hexenkodex nach sich zogen, liegt auf der Hand. Dies erschwerte aber auch die wenigen möglichen Versuche von fortschrittlichen Medizinern jener Zeit, diesen Krankheiten
mit aufgeklärten Gedanken und Handlungen Einhalt zu gebieten. Dass es sowohl das eine als auch das andere in diesen „verhexten“ Jahren gab, sollen im Folgenden ein paar Auszüge aus alten Chroniken
belegen: Schauen wir zunächst in die „Annabergische Chronica“ von Lahl, die von seinem Sohn, Michael Friedrich Lahl, im Jahre 1700 nachgeschrieben wurde und als Manuskript in der Annaberger
Ratsbibliothek (VI, d 6) zu finden ist.
Dort berichtet man am 27.4.1713 davon, dass ein „frembder Herr“ bei seinem Ritt auf dem Pöhlberg im Gut des Abraham Seydel abstieg und einem jungen Knecht prophezeite: „Dies
Annaberg ist eine feine Stadt, leider wird sie in fünf Tagen in Flammen aufgehen“. Der Brand bleib zwar aus, aber man fand seit diesem Tage verschieden Stückchen Brot oder Kuchen auf den Straßen, und
alle Tiere die davon fraßen, starben auf der Stelle. Das Lamentieren der Leute verstärkte sich in den nächsten Tagen, weil das Gerücht angeblich von einem kleinen grauen Männlein verbreitet worden sein
soll , dass die Stadt entweder am 1. Mai oder am 31.Mai 1713 wiederholt in Brand gesteckt werde. Und da sich noch dazu „in der vorigen Woche an dem in der Buchholzer Gasse stehenden weißen Bottich ein
Bienenschwarm angesetzt hatte“, rechnete man fest mit der Erfüllung der bösen Prophezeiung, die aber wieder nicht eintraf. Stattdessen wurde der Bürger Kuntzmann am 1. Mai „gefänglich eingezogen“, wie
Lahl schreibt, nachdem schon seine Frau inhaftiert worden war, nachdem sie sich beim Verbrennen eines Hexeneies sehr auffällig benommen hatte.
Die Frau hatte sich auch gegen des Hospitalpfarrers Adami vom Gefängnis aus „hexisch“ verhalten. Unglaubliche Dinge weiß jedenfalls Lahl um Anfang Mai von dieser Frau
und dem kleinen Adami zu berichten. Geschichten, die keineswegs dazu angetan gewesen sein dürften, das aufgeheizte Klima in der Stadt zu besänftigen, zumal sich derartige Fälle häufen. Dabei geht es
immer wieder um Hexerei und um die daraus resultierenden Erkrankungen, die wiederum zu hexischem oder teuflischem Verhalten führen.
Chroniken bestätigen die „Annaberger Krankheit“
Dass es sich hierbei nicht nur um die vielleicht besondere Sichtweise eines sensiblen Chronisten handelt belegt die Tatsache, dass zeitgleich auch andere Zeitzeugen
diese Phänomene mitteilen. In der Meltzer-Chronik, die auch wiederholt vom Medizinalrat Harms von Spreckel zitiert wird, aber auch in der Annaberger Chronik von Jenesius finden wir Berichte über
Epilepsie, der so genannten Kinderfriesel. Der Versuch, die Erscheinung einer besonderen Form der landläufigen Masern zuzuweisen, wird dementiert, da die Anfälle untypische für diesen Krankheitsverlauf
sind. Kann man sich diese Erscheinungen nicht auf natürlichem Wege erklären, so entscheidet man sich oft für eine übernatürliche Beurteilung „gleichwie Dr. Lutherus das Gebahren der Noctambulischen
für Teufelswerk erklärt hat“. Meltzer meint hier die Somnambulische Krankheit, die mit epileptischen Zuckungen und starken Konvulsionen einhergeht. Eine Krankheit, an der übrigens im 19. Jahrhundert auch Hermann Lorenz, der Begründer der „Lorenzianer“, litt, wobei dessen somnambulischen Verzückungen nicht als „Teufelswerk“ charakterisiert wurde, ganz im Gegenteil…
Eine Vielzahl von Zeitzeugen-Berichte über die Erscheinungsformen und die Auswirkungen der Annaberger Krankheit könnten noch beigebracht werden (wie z.B.: Christian
Höpner: „Acta privata, betr. diejenigen Kranckheit, womit Personen unterschiedlichen Geschlechts und Alters zu St. Annaberg vom Jahre 1713 biß 1719 überfallen wurden, Leipzig 1720“, „Sinceri Philalethae:
Acade.-Natur. curios. socii unvorgreiffliches sentiment von dem elenden Zustand unterschiedener Kinder und erwachsener Personen in St. Annaberg einem Academischen Guten Freunde daselbst auf Verlangen
wohlmeinend communicieret. Chemnitz bey Conrad Stössln 1714“.
Die überwiegende Zahl der Dokumente weisen nach, dass von der Mehrzahl der Bevölkerung in Annaberg und Umgebung, unabhängig vom sozialen Stand, das Phänomen als
übernatürliches angesehnen wurde. Die Mehrheit der Bevölkerung war sich lange Zeit uneinig darüber, ob es sich dabei um ein göttliches Strafgericht, oder um ein Teufelswerk handle. Nur ganz wenige, meist
aus den oberen Schichten kommende, versuchten der Sache mit naturwissenschaftlichen, logischen und aus den Verhältnissen heraus erklärbaren Argumenten zu begegnen. Sie liefen dabei Gefahr, selbst der
Hexerei verschrien zu werden und mit ihrem Leben zu spielen. Als aber die Berichte von den eigenartigen Erscheinungen und den untypischen Krankheitsverläufen weit über die Stadt hinaus für ein gewisses
Aufsehen sorgten, was dem Image Annabergs, als „Stadt der Verrückten“ verrufen zu sein, schadete.
Drei Annaberger Ärzte klären auf und August der Starke „beendet“ die Krankheit
Da es auch unter den Intellektuellen in den eigenen Mauern zu Streitigkeiten kam, schritt er Rat ein und beauftragte drei Annaberger Ärzte, sich der Sache tiefgründig
anzunehmen, einen gemeinsamen Standpunkt in einem Konsilium zu erarbeiten und somit weiteren Schaden von Annaberg abzuwenden. Diese drei Mediziner waren Christianus Schuchmann, der 1653 in Saalfeld
geboren wurde, vom 29.5.1713 bis zu seinem Tode am 6.10.1719 Bürgermeister und Arzt in Annaberg war. Der zweite war Christian Höpner, von dem man nur weiß, dass er Arzt in Annaberg war und hier 1728
starb. Beim dritten Beauftragten handelt es vermutlich um den Sohn von David Rebentrost (geb. 1614 in Joachimsthal, später dann als Pfarrer und Arzt in Drebach ansässig, „Krokuswiesen“ gehen auf seine
botanischen Aktivitäten zurück). Johann Georg Rebentrost wurde 1654 vermutlich auch in Joachimsthal geboren. Nachweislich war er im Jahre 1713 ein anerkannter Arzt in Annaberg. Aber auch zwischen diesen
drei Doktoren herrschte keine Einigkeit in der Diagnose und Therapie der Krankheiten. Insbesondere Dr. Höpner versucht sich durch gewisse Alleingänge zu profilieren, während sich zwischen Dr. Schuchmann
und Dr. Rebentrost der Streit um die Natürlich – oder Übernatürlichkeit der Erscheinungen rankt. Schuchmann bleibt derweil einem übernatürlichem Glauben verhaftet, während sich die beiden anderen der
Natürlichkeit dieser Krankheit versichern, wie Höpner in seinen 1714 verfassten „Gedanken über diese Krankheit“ schreibt und für alle Fälle dann doch noch den Apostel Paulus in abgewandelter Form zitiert: „Der
Mensch besteht aus drei Teilen: Geist: das ist jener unsterbliche Tei, der überhaupt nicht erkranken kann. Seele: die Urheberin aller menschlichen Handlungen. Leib: das ist der gemeine menschliche
Körper, der das Werckzeug der Seele ist. Wenn diese erkrankt, so kann sie schwerste Effecte am menschlichen Leibe zeitigen (…) Bei der Behandlung der Krankheit, sind Medicamente sinnnlos, dagegen
kommt es darauf an, die Seele wieder in ihren natürlichen Zustand zu bringen“.
Er und Rebentrost schlagen dem Rat der Stadt dann in 31 gemeinsamen Paragraphen vor, wie man der Krankheit Herr werden kann, wenn man sich auf eine natürliche Basis
begibt – die allerdings „das recht eingerichtete Gebeth zu Gott ümb gnädige Hülffe“ mit einschließt. Dabei erstaunt es, mit welchen modernen Argumenten, die der heutigen Sozialpsychologie entnommen sein könnten, die beiden den Rat konfrontierten. Neben gesundheits-therapeutischen Ratschlägen für die individuelle Behandlung der einzelnen Krankheitsbilder legen die drei Ärzte (Höpner schließt sich später der Meinung seiner Kollegen wieder an) den Ratsmitgliedern ans Herz, die soziale Gesamtsituation für die Bevölkerung – hauptsächlich in der Unterschicht - zu verbessern. Und im letzten Paragraphen kritisieren die Ärzte die Stadtväter in einer Weise, wie er zu dieser Zeit nicht immer ohne Strafe üblich war: „So
viel auch von allen Seiten Unsinniges über die Krankheit verbreitet würde, geschah doch gar nichts zu ihrer Bekämpfung, ja die Stadt selbst hat nichts weiter getan, als eine Reihe böswillig bezichtigter,
aber völlig unschuldiger Bürger ins Gefängnis zu bringen“.
Aber auch diese gut gemeinten Ratschläge führten letztlich nicht zur Beruhigung der Situation, so dass die Annaberger Sache nach Dresden vor den König August, den
Starken, kam. Der ließ keine langen Dispute mehr zu, ordnete noch ein paar Verhöre an (darunter auch Dr. Rebentrost) und machte mit den „Verrückten von Annaberg“ und den „aufsässigen Herren
dotores“ kurzen Prozess und sprach ein Machtwort: Wer nicht spurte oder weiter zuckte, Hexen sah oder teuflische Erscheinungen wahr nahm, kam meist hinter Gittern. Nichts mit sozialen Veränderungen, wie
denn auch? Der Prunk des Dresdner Hofes konnte schließlich nur dann weiter bestehen, wenn man den Erzgebirgern nur soviel zu Leben gab, wie sie unbedingt zum Vegetieren benötigten, selbst wenn daran
einige verrückt werden sollten…
Dr. Höpner schließt seine acta privata im Jahre 1719 mit den Worten: „Seithero ist in unserer lieben Stadt Annaberg Ruhe und Frieden wieder hergestellt, und keinem
Menschen ist es je begekommen, jemalen noch an diesem Uebel krank sein zu wollen…“.
Gotthard B. Schicker Annaberg/Budapest im Mai 2007
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